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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 

1. Geltung
  • 1.1. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge und Rechtsbeziehungen zwischen LIMOUSINEN LINZ und dem Kunden sofern nicht im Einzelfall etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Die Leistungen werden ausschließlich auf diesen Grundlagen durchgeführt.
  • 1.2. Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für Verträge zur Buchung von unseren Limousinen inklusive Personenbeförderung und sonstige Nebenleistungen.
  • 1.3. Sie gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht noch einmal ausdrücklich vereinbart werden. Abweichende Bedingungen des Kunden, die Limousinen Linz nicht ausdrücklich anerkennt, sind unverbindlich, auch wenn er ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
  • 1.4. Der Auftrag kommt erst nach vollständiger Einigung und gegenseitigem Einvernehmen schriftlich oder auch telefonisch zustande. Beide Vertragspartner handeln im Sinne des Anderen. Eine Auftragsbestätigung/Rechnung per E-Mail ist verbindlich.
  • 1.5. Nebenabreden gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Bestätigung von uns.
  • 1.6. Stehen die AGBs mit Bedingungen des Kunden oder sonstiger Dritter, die mit uns  in Geschäftsbeziehung treten, in Widerspruch, so gehen diese AGB vor.
2. Auftrag – Zustandekommen des Vertrags
  • 2.1. Aufträge jeder Art müssen den Gegenstand des Geschäfts zweifelsfrei erkennen lassen, ein Vertrag über die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich Personenbeförderung bis maximal 8 Personen, kommt nur dann zustande, wenn er von uns schriftlich bestätigt wurde.
  • 2.2. Die Pauschalvereinbarungen und Leistungsbestätigung sind Bestandteil der Vertragsbedingungen.
  • 2.3. Bei telefonischen, fernmündlichen oder schriftlichen Anfragen des Kunden wird dem Kunden ein schriftliches, oder auch telefonisches freibleibendes, unverbindliches Anbot inklusive Preisen unterbreitet. Anfragen können beliebig angefordert werden. Der Vertrag gilt als abgeschlossen mit dem Eingang der Bestätigung des Kunden oder der telefonischen Buchung nach vollständiger Einigung beider Parteien. Der Vertrag gilt somit verbindlich, und es treten auch umgehend unsere Stornogebühren in Kraft.
  • 2.4. Die Nutzung der gebuchten Limousine wird durch einen Dienstleistungsvertrag (Chauffeurdienstleistung) geregelt. Mündliche Vereinbarungen, welche auf dem Auftrag/Rechnung nicht niedergeschrieben sind, haben keine Gültigkeit.
  • 2.5. Der Vertrag gilt dann als geschlossen, wenn unser Angebot schriftlich oder telefonisch bestätigt wird. Eine Beförderungspflicht besteht nicht, alle Fahrgäste müssen sich auf Nachfrage ausweisen können.
  • 2.6. Jede Auftragserteilung bedarf einer gültigen Bankverbindung seitens des Auftragsgebers, es mus die Rechnung oder Anzahlungsrechnung sofort überwiesen werden, wenn es einen Restbetrag gibt muß der 7 Tage vor dem Termin überwiesen werden.
  • 2.7. Die aktuelle Preisliste und die Auftragsbestätigung/Rechnung sind Bestandteile der Vertragsbedingung.
  • 2.8. Auftragsbestätigungen per E-Mail oder SMS gelten als verbindlich.
  • 2.9. Werden Aufträge zugunsten eines Dritten ausgeführt, ist die entsprechende Vergütung im Zweifel vom Auftraggeber zu entrichten.
  • 2.10. Die Buchung des Fahrzeugs erfolgt grundsätzlich mit Fahrer. Der Fahrer wird im Auftrag des Kunden tätig und ist während der Buchungsdauer verantwortlich. Er hat das Recht Kundenwünsche abzulehnen, wenn diese gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder das Risiko besteht, dass das Fahrzeug oder Fahrgäste zu Schaden kommen könnten.
  • 2.11. Das Mitführen von Haustieren ist nicht gestattet.
  • 2.12. Auftragsänderungen. Zu Änderungen des Auftragsumfanges ist der Fahrer nur insoweit ermächtigt, als

a)    diese mit uns abgesprochen werden.

b)    diese den üblichen Umfang einer Chauffeurfahrt nicht überschreiten. Bei Unvermögen oder  Unmöglichkeit ist die Haftung auf Schadensersatz und/oder Erfüllung ausgeschlossen.

  • 2.13. Der Auftraggeber hat seine Begleitung /
    Mitfahrer über die Verhaltensmaßregeln dieser AGBs zu informieren und
    deren Einhaltung zu gewährleisten.
3. Preise
  • 3.1. Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste, welche freibleibend ist.
  • 3.2. Die Berichtigung von Kalkulations- und Berechnungsirrtümern bleibt vorbehalten.
  • 3.3. Pauschalangebote oder Aktionen gelten nur kurzfristig oder für einen bestimmten Auftrag. Sollte die Dauer der Buchung darüber hinaus gehen, gelten die Preise gemäß der aktuellen Preisliste.
  • 3.4. Etwaige Zusatzkosten sind nicht in den Preisen enthalten wie z.B.  Parkgebühren, Telefon, Hotelübernachtungen, Eintritte, Mautgebühren (ausgenommen der Vignette für österreichische Autobahnen), Bahnfahrkarten, Fährkosten oder ähnliches und werden gesondert in Rechnung gestellt.
  • 3.5. Der zu berechnende Zeitraum beläuft sich auf die Dauer der gewünschten Buchung vom Abfahrtsort bis zum Zielort. Die km werden vom Firmensitz – Abfahrtsort – Zielort – und wieder zurück zum Firmensitz berechnet.
  • 3.6. Sämtliche Preise gelten inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
  • 3.7. Sollte es sich im Angebot übermittelten Preis nicht um einen Pauschalpreis handeln so setzt sich der Preis aus der einer Stundenpauschale inklusive der gefahrenen Kilometer zusammen. Bei Überschreitung der Kilometerpauschale, wird ein im Vertrag vereinbartes zusätzliches Entgelt pro gefahrenen Kilometer berechnet. Abrechnungsgrundlage hierfür ist der Tageskilometer im Tachometer, den der Kunde vor Fahrtantritt, während oder auch nach Beendigung der Fahrt jederzeit überprüfen kann.
  • 3.8. Im Regelfall wird bei Buchungen eine Anzahlung von 50% des Auftragswertes  verrechnet, aber mindestens € 100,- und kann in Bar oder per Überweisung erfolgen, wenn nicht anders vereinbart. Der Termin ist erst fix gebucht wenn die Überweisung innerhalb von 7 Tagen bei uns eingelangt ist.
  • 4.8. bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor den Termin anderwertig zu vergeben.
4. Zahlungsbedingungen
  • 4.1. Die Limousinenfahrt, der Ablauf, eventuelle Zusatzleistungen stehen auf der Rechnung, den Rechnungsbetrag hat der
    Kunde ohne Abzüge unverzüglich nach Erhalt der Rechnung zu tilgen. Der Restbetrages  ist 7 Tage vor dem Termin zu überweisen.
  • 4.2. Im Falle des Verzugs werden Verzugszinsen nach den gesetzlichen Vorschriften berechnet.
  • 4.3. Wird bei Verzug des Kunden in weiterer Folge ein Inkassobüro beauftragt, so hat der Kunde die sich dadurch ergebenden Kosten zu tragen.
  • 4.4 „Für den Fall des schuldhaften Zahlungsverzuges verpflichtet sich der Kunde zur Bezahlung von Verzugszinsen in der Höhe
    von 4 % pro Jahr. Der Kunde ist darüber hinaus auch zum Ersatz anderer durch seinen schuldhaften Verzug verursachter Schäden verpflichtet. Dazu gehören insbesondere die notwendigen Kosten zweckentsprechender außergerichtlicher Betreibungs- oder Einbringlichkeitsmaßnahmen, soweit diese in einem angemessenen Verhältnis zur betriebenen Forderung stehen.”
  • 4.5. Für jede Mahnung kann eine Gebühr von 5,00 € eingehoben werden.
5. Stornierung des Vertrages durch den Auftraggeber
  • 5.1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  • 5.2. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden folgende Zahlungen fällig.
  • STORNIERUNG bis 3 Wochen (21 Tage) vor Auftragsdatum: 30 % des Gesamtbetrages mindestens jedoch € 100,-
  • bis 2 Wochen (14 Tage) vor Auftragsdatum: 50 % des Gesamtbetrages mindestens jedoch € 150,-
  • bis 1 Wo (7 Tage) vor Auftragsdatum: 80% des Gesamtbetrages
  • danach 100%
  • 5.3. Nichtangetretene Fahrten ohne vorherige Absage werden mit 100 % berechnet.
  • 5.4. Nicht in der üblich vermerkten Preisliste, vereinbarte Sonderaufwendungen, berechnen wir unabhängig von der Rechtzeitigkeit der Stornierung.
  • 5.5. Für Fremdleistungen (z. B. Hotel,
    Restaurantreservierung, Flugzeug, Hubschrauber usw.), die von unseren Partnern gestellt werden, gelten deren Stornofristen und -gebühren, die wir mit der Auftragsbestätigung ohne Aufschlag  darstellen.
  • 5.6. Bei Stornierung durch den Auftraggeber werden Stornierungen nur in schriftlicher Form gültig und müssen die eindeutige Definition des Auftrages enthalten. Es gilt der Eingangsstempel des Auftragnehmers.
  • 5.7. Eine Verkürzung der Buchungsdauer entbindet den Kunden nicht von seinen vertraglich Vereinbarungen, insbesondere nicht von seiner Verpflichtung, den vereinbarten Preis für die Fahrt zu zahlen.
  • 5.8. Storniert der Kunde den Vertrag aus ungewöhnlichen oder unvorhersehbaren Gründen ohne persönlichen Verschulden wie z.B. Naturkatastrophen (z.B. Flut, Feuer, etc.), Krieg oder Terrorismus so entfallen die unter Punkt 6.2. vermerkten Kosten für die Stornierung. Es bedarf jedoch einer schriftlichen Übermittlung unter Angaben der Gründe.
6. Vertragsstornierung durch LIMOUSINEN LINZ
  • 6.1. Der Vertrag kann grundsätzlich von beiden Seiten jederzeit ohne Angabe von Gründen storniert werden.
  • 6.2. Wenn die Durchführung der Fahrt unmöglich wird (z.B. Witterungsbedingungen, technischer Defekt, unvorhersehbare Ereignisse,…) oder der Kunde eine ihm nach diesen Vertragsbestimmungen obliegende Pflicht, insbesondere wenn er die vereinbarte Anzahlung nicht leistet, ist Limousinen Linz  berechtigt vom Vertrag zurückzutreten.
  • 6.3. Bei Stornierung durch uns werden maximal die bereits bezahlten Kosten zurückerstattet. Ein Anspruch auf Schadenersatz oder weiterführende Ansprüche bestehen nicht.
7. Pflichten des Auftraggebers/Fahrgäste
  • 7.1. Die Anzahl der zu befördernden Fahrgäste variiert und ist abhängig von Statur und Bequemlichkeitsempfinden des Fahrgastes. Der Chauffeur ist berechtigt, Personen nicht zu befördern, wenn es die Platz- und Sicherheitsverhältnisse nicht zulassen.
  • 7.2. Verhalten im Fahrzeug Den Anweisungen des Chauffeurs ist grundsätzlich Folge zu leisten. Der Chauffeur hat die Verantwortung zur sicheren Durchführung der Fahrt und ist stets um das Wohl seiner Fahrgäste bemüht.

a)   Während der gesamten Fahrt gilt die StVO insbesondere die Anschnallpflicht.

b)   Den Fahrgästen ist es untersagt, während der Fahrt Türen zu öffnen, Gegenstände aus den Fenstern zu werfen oder sich in einer anderen Art ordnungswidrig zu verhalten.

c)   Die Ausstattung der Fahrzeuge (Lederbezüge, Verkleidungen, usw.) ist pfleglich zu behandeln.

  • 7.3. Verbotene Nutzungen der Fahrzeuge von LIMOUSINEN LINZ dürfen nicht genutzt werden:

a)   zur Beförderung von gefährlichen Stoffen oder Gegenständen jegliche Art.

b)   zur Begehung von Straftaten im Sinne des österreichischen Strafgesetzbuches.

c)    zu Fahrten, die über den vertragsmäßigen Gebrauch hinausgehen. Es ist dem Kunden weiterhin untersagt, den Fahrer zu den unter Ziffern. a-c aufgeführten Nutzungen aufzufordern, anzuweisen oder anordnen.

  • 7.4. Das Rauchen ist in unseren Fahrzeugen nicht  gestattet.
  •  7.5. Das Mitbringen von Speisen und Getränken ist in den Fahrzeugen nicht gestattet, bei Nichteinhaltung verrechnen wir einen Betrag von € 70.- für Mehraufwand (Reinigung…)
  • 7.6. Der Kunde hat das Fahrzeug sorgsam zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften zu beachten.
  • 7.7. Die gesetzlich erlaubte Höchstgeschwindigkeit darf vom Chauffeur auch auf Wunsch des Fahrgastes nicht überschritten werden.
  • 7.8. Wenn Sie die Limousine mit Chauffeur über einen Längeren Zeitraum buchen, steht Ihnen der Chauffeur täglich max. 12 Stunden, mit halbstündiger Pause nach jeweils 6 Stunden Fahrtzeit zur Verfügung. Wahlweise dürfen wir auch mehrere Chauffeure für eine Buchungsdauer einsetzen. Entstehende Spesen und Übernachtungskosten sind nach Absprache vom Kunden für den Chauffeur angemessen zu übernehmen. Einzelheiten werden schriftlich im Vertrag geregelt. Eine Verlängerung der Buchungsdauer ist möglich, sofern die Verfügbarkeit des Fahrzeuges gegeben ist.
  • 7.9. Für die Beförderung von Babys, Kleinkindern und Kindern (Kinder unter 14 Jahre und unter 150cm Körpergröße) erfolgt nur mit den entsprechenden Kindersitzen, die der Kunde mitnimmt wenn nich anders vereinbart. Der Kunde hat bei Vertragsschluss darauf hinzuweisen dass Kinder befördert werden.
8. Rechte und Pflichten von Limousinen Linz
  • 8.1. Gebrauchstauglichkeit des Fahrzeuges: Limousinen Linz verpflichtet sich, dem Kunden ein gemäß StVO (Straßenverkehrsordnung) verkehrssicheres und regelmäßig technisch gewartetes Fahrzeug nebst Zubehör bereitzustellen.
  • 8.2. Das Fahrzeug befindet sich in einem sauberen und hygienisch einwandfreien Zustand.
  • 8.3. Alle Angebote von uns  gelten ausschließlich für Fahrten mit Chauffeur.
  • 8.4. Das Fahrzeug besitzt eine Konzession im Mietwagen-Gewerbemit Beistellung eines Lenkers.
  • 8.5. Zuwiderhandlungen oder Verstöße gegen diese AGBs berechtigen den Auftragnehmer zum sofortigen ersatzlosen Fahrtabbruch. In diesem Fall wird der volle vereinbarte Preis inklusive aller Neben- und Sonderleistungen verrechnet.
9. Haftung des Kunden
  • 9.1. Der Kunde haftet für alle von ihm oder anderen hervorgerufenen Schäden oder übermäßigen Verschmutzungen am Fahrzeug und gegenüber dem Fahrer persönlich und uneingeschränkt. Wir sind wir
    berechtigt Schadensersatz /Reinigungskosten ( z.B.: kotzen € 450.-) von Ihnen einzufordern.
  • 9.2. Vom Kunde (oder von ihm beauftragten Dritten) angebrachten Dekorationen, Beschriftung und Anbauten sind vom Kunden wieder zu entfernen. Er Haftet für alle Folgeschäden.
  • 9.3. Zusätzlich hat der Verursacher den entstehenden Nutzungsausfall der Limousine in voller Höhe zu erstatten.
  • 9.4. Es ist strengstens
    untersagt Getränke, sowie Inventar wie z.B. Gläser etc. aus dem Fahrzeug zu entwenden. Hierbei handelt es sich um Diebstahl.

    Oben genanntes wird von uns zur Anzeige gebracht.

10.  Haftung von LIMOUSINEN LINZ
  • 10.1. Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfällewird keine Haftung übernommen, es sei denn diese sind auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von uns zurückzuführen.
  • 10.2. LIMOUSINEN LINZ  haftet nicht für evtl. eintretende Beschädigung von Gepäckstücken und deren Inhalt, für
    elektronische Geräte und für sonstige diverse Waren und Güter, die im Fahrzeug transportiert werden.
  • 10.3. Terminzusagen, auch wenn diese in schriftlicher Form erfolgen, sind stets nur voraussichtliche Zeitangaben. Entsteht durch äußere Umstände eine Zeitverzögerung übernimmt LIMOUSINEN LINZ keinerlei Haftung. Das Geltend machen von daraus abgeleiteten Schadenersatzansprüchen durch den Kunden ist in
    jedem Fall ausgeschlossen.
11. Schadenersatzansprüche
  • 11.1. Schadensersatzansprüche gegen LIMOUSINEN LINZ aufgrund einfacher bzw. leichter Fahrlässigkeit, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen einer Pflichtverletzung sind ausgeschlossen, soweit es sich nicht um die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise handelt.
  • 11.2. In Fällen von unvorhersehbaren Ereignissen haftet Limousinen Linz nicht, wie z.B. Verzögerung des Fahrtantritts
    durch äußere Umstände, Verkehrsprobleme, technischer Defekt am Fahrzeug,
    d.h. jeglicher Schadensersatzanspruch ist ausgeschlossen.
  • 11.3. Soweit die Haftung von Limousinen Linz ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
12. Mängelrüge
  • 12.1. Mängel am Fahrzeug oder der Dienstleistung müssen vom Kunden unverzüglich nach Entdeckung, d.h. Kenntnisnahme, derselben an uns gemeldet werden.
  • 12.2. Wenn keine unverzügliche Meldung erfolgt, so gilt die Dienstleistung als erbracht und der Entgeltanspruch von LIMOUSINEN LINZ gegen den Kunden bleibt unberührt. Das Recht des Kunden, Ansprüche aufgrund von Mängeln geltend zu machen, unterliegt der gesetzlichen Verjährungsfrist.
13. Änderungsvorbehalt
  • 13.1. LIMOUSINEN LINZ  behält sich das Recht vor, für alle angebotenen Dienstleistungen Subunternehmen einzusetzen oder
    einen anderen als den gemieteten Fahrzeugtyp zur Verfügung zu stellen. Es muss sich jedoch um einen Fahrzeugtyp der gleichen oder besseren Kategorie handeln.
14. Bildmaterial
  • 14.1. Der Kunde gibt sein Einverständnis das von uns angefertigte Bildmaterial von ihm für unsere Werbezwecke zu verwenden.
  • 14.2. Durch die Bekanntgabe der  Kontaktdaten sind wir berechtigt Infos, Angebote, Neuigkeiten… per Mail oder SMS zu schicken.
15. Gerichtsstand
  • 15.1. Gerichtsstand für beide Seiten ist im Streitfall Linz